Bundesweite Gebührenerhöhung für den Personalausweis zum 07.02.2026

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Der Bundesrat hat am 30. Januar 2026 der Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich Pass- und Ausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschriften zugestimmt. Die neuen Gebühren für Personalausweise sind gemäß Art. 4 Nr. 1 in Verbindung mit Art. 10 Abs. 1 der Verordnung am 07.02.2026 in Kraft getreten. Grund für die Gebührenerhöhung sind gestiegene Produktions- und Verwaltungskosten.

Die Gebühren betragen nunmehr:

  • 46,00 € für Antragstellende Personen ab 24 Jahren
  • 27,60 € für Antragstellende Personen unter 24 Jahren


Weiterhin wurde eine Erleichterung bei der Beantragung von Personalausweisen für Persone unter zehn Jahren beschlossen. Personen unter zehn Jahren erhalten bei der Beantragung keine PIN und PUK ausgehändigt. Grund hierfür ist, dass die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises erst nach Vollendung des 16. Lebensjahres aktivierbar ist.

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