Sehr geehrte Bürger und Bürgerinnen,
auf Grund der sich aktuell verschärfenden Corona-Situation in unserem Landkreis geht die Amtsverwaltung Neverin ab dem 19.10.2020 zu folgender Verfahrensweise über:
- Die Sprechzeiten der Amtsverwaltung bleiben unverändert bestehen (Dienstag, Donnerstag, Freitagvormittag).
- Die Kollegen und Kolleginnen der Amtsverwaltung sind zu den gewohnten Sprechzeiten per Telefon oder per Mail erreichbar.
- Für einen persönlichen Termin im Amtsgebäude ist eine telefonische Anmeldung im Voraus zwingend erforderlich. Die Durchwahlen sind auf der Internetseite bzw. im Amtsblatt veröffentlicht.
- An den einzelnen Arbeitsplätzen in der Amtsverwaltung werden Listen geführt über alle Personen, die einen persönlichen Termin im Amtsgebäude wahrnehmen.
Amtsvorsteher
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
in Anbetracht der Lage, in der wir uns im Zusammenhang mit dem Corona-Virus befinden, haben wir für Sie hier ein Blatt mit den wichtigsten Informationen zusammengestellt. Wir stehen vor einer Herausforderung, die wir so noch nicht erlebt haben. Es geht um unser aller Gesundheit. Bitte helfen auch Sie dabei mit, dass dieser Virus sich in unserem Landkreis nicht flächendeckend ausbreiten kann.
Alle aktuellen Informationen und wichtige Hinweise und Verhaltensregeln finden Sie auf unserer Internetseite für den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. lk-mecklenburgische-seenplatte.de
Den ausführlichen Flyer finden Sie hier
Ihr Landrat Heiko Kärger
Das Amt Neverin …
Dienstleister der Bürger von 12 Gemeinden im Herzen Mecklenburg-Vorpommerns
…. das Amt, auch: die Behörde, ist „…eine staatliche Einrichtung, die im weitesten Sinne für die Erfüllung von gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben der Verwaltung des Staates und dabei insbesondere für Dienstleistungen des Staates gegenüber seinen Bürgern zuständig ist.“ (Wikipedia; mehr)
Definitionen sind oft unpersönlich, aber sie treffen in der Regel des Pudels Kern. Auch der alte Goethe, nicht nur einer der größten Dichter Deutschlands, war als Advokat vertraut mit dem Sein einer Behörde. Vieles hat sich seit dem geändert: die Aufgaben sind vielfältiger aber auch komplizierter geworden.
Die Anforderungen an den Behörden-Mitarbeiter bestehen nicht nur im Ausfüllen und Abstempeln von Formularen. Das heutige Leben, immer mehr durch Globalisierung und Technisierung geprägt, stellt für jeden Einzelnen hier im Amt täglich eine Herausforderung dar. Nach Vorschrift zu handeln und dennoch Feinfühligkeit, Höflichkeit und Flexibilität damit in Übereinstimmung zu bringen, kann schon mal an bestimmte Grenzen gehen. Die große Kunst ist es für unsere Mitarbeiter, seinen Bürger niemals spüren zu lassen, dass es diese Grenzen gibt. Wir haben uns auf die Fahnen geschrieben, nicht „Das Amt“ sondern „Ihr Amt“ zu sein. Eine Behörde, welche nicht nur auf offiziellen Wegen den Bewohnern des Amtsbereiches im Rahmen seiner gegebenen Möglichkeiten unter die Arme greift.
Herzlich Willkommen! Ihr Amt Neverin.
Wussten Sie schon, dass …
… es gute und schlechte Fette gibt …
Die schlechten Fette, das sind die gesättigten oder die einfach ungesättigten Fette wie zum Beispiel in Wurstprodukten, welche in Fertiggerichten oder in frittierten Lebensmitteln vorkommen. Die guten oder die gesunden Fette, das sind die sogenannten mehrfach ungesättigten Fette, die zum Beispiel in Fischprodukten vorkommen wie Makrele, Lachs und Forelle.
Fette liefern uns die langfristige Energie, zusätzlich brauchen wir Fett aber auch für die Verdauung von fettlöslichen Vitaminen, die wir zum Beispiel in der Möhre finden also Vitamin A, D, E und K. Fette brauchen wir aber auch zusätzlich zur Regulation von verschiedenen Hormonvorgängen, zur Optimierung unserer Verdauung.
Quelle: www.wissen.de
Gewährung einer Zuwendung des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Umsetzung von Klimaschutz-Projekten in nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen in Verbindung mit Mitteln aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gemäß der Klimaschutzförderrichtlinie Kommunen
Energetische Sanierung der Straßenbeleuchtung im Zuge der Gemeinschaftsmaßnahme mit dem Straßenbauamt Neustrelitz
„Ausbau Ortsdurchfahrt Brunn inkl. Entwässerung, Gehwege und Beleuchtung“ in 17039 Brunn
Aktenzeichen: KLK-18-0036
Beteiligte Partner: Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung verantwortlich: Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern Gemeinde Brunn über Amt Neverin
Beschreibung der Maßnahme:
Im Hinblick auf das Alter der vorhandenen Straßenbeleuchtung in der Gemeinde Brunn – Ortslage Brunn – sowie der Unwirtschaftlichkeit, entschied sich die Gemeinde einen Förderantrag zur energetischen Umrüstung der Straßenbeleuchtung im Bereich der Friedländer Straße in Brunn zu stellen.
Mit Schreiben des Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung vom 04.10.2018, wurde der Gemeinde Brunn ein Zuschuss in Höhe von 60 % (Land) bewilligt.
In der Gemeinde Brunn, Ortsteil Brunn, Friedländer Straße, werden insgesamt 15 Lichtpunkte (mit NAV bzw. HQl Leuchten) durch 15 hocheffiziente LED-Leuchten inkl. Masten und Kabel ersetzt.
Investitionsvolumen gesamt: 52.535,04 € geplant davon:
Förderung (60%): 31.521,02 € (laut Zwb.)
Eigenmittel der Gemeinde: 21.014,02 € geplant
Durchführungszeitraum: August 2018 – Juni 2019
Energieeinsparung: 2.792 kwh pro Jahr
CO2-Einsparung: 1,5 Tonnen pro Jahr
Ausführende Firma: Eurovia Verkehrsbau Union GmbH
NL Neubrandenburg, Warliner Straße 15, 17034 Neubrandenburg
Veröffentlicht am 06.03.2019
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