Das Amt Neverin …
Dienstleister der Bürger von 12 Gemeinden im Herzen Mecklenburg-Vorpommerns
…. das Amt, auch: die Behörde, ist „…eine staatliche Einrichtung, die im weitesten Sinne für die Erfüllung von gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben der Verwaltung des Staates und dabei insbesondere für Dienstleistungen des Staates gegenüber seinen Bürgern zuständig ist.“ (Wikipedia; mehr)
Definitionen sind oft unpersönlich, aber sie treffen in der Regel des Pudels Kern. Auch der alte Goethe, nicht nur einer der größten Dichter Deutschlands, war als Advokat vertraut mit dem Sein einer Behörde. Vieles hat sich seit dem geändert: die Aufgaben sind vielfältiger aber auch komplizierter geworden.
Die Anforderungen an den Behörden-Mitarbeiter bestehen nicht nur im Ausfüllen und Abstempeln von Formularen. Das heutige Leben, immer mehr durch Globalisierung und Technisierung geprägt, stellt für jeden Einzelnen hier im Amt täglich eine Herausforderung dar. Nach Vorschrift zu handeln und dennoch Feinfühligkeit, Höflichkeit und Flexibilität damit in Übereinstimmung zu bringen, kann schon mal an bestimmte Grenzen gehen. Die große Kunst ist es für unsere Mitarbeiter, seinen Bürger niemals spüren zu lassen, dass es diese Grenzen gibt. Wir haben uns auf die Fahnen geschrieben, nicht „Das Amt“ sondern „Ihr Amt“ zu sein. Eine Behörde, welche nicht nur auf offiziellen Wegen den Bewohnern des Amtsbereiches im Rahmen seiner gegebenen Möglichkeiten unter die Arme greift.
Herzlich Willkommen! Ihr Amt Neverin.
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Schöffen gesucht
Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in unserem Amtsbereich Frauen und Männer, die am Amtsgericht Neubrandenburg und Landgericht Neubrandenburg als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Die Gemeindevertretungen des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte schlagen doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Hilfsschöffen…
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Informationen zur Bewerbung als Jugendschöffin bzw. als Jugendschöffe für die Amtsperiode 2024-2028
Es werden gegenwärtig interessierte und engagierte Personen gesucht, die in die Vorschlagslisten zur Wahl zur Jugendschöffin bzw. zum Jugendschöffen aufgenommen werden können.
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Sicherlich haben Sie sich auch schon überlegt, ob Sie diese ehrenamtliche Aufgabe übernehmen könnten. Um Ihnen diese Entscheidung zu erleichtern, sollen Sie mit diesem Informationsschreiben einige wichtige Informationen erhalten.
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