Fotowettbewerb 2024 ‚‚Deine Gemeinde blüht auf!‘‘ — Jetzt teilnehmen!

Machen Sie mit Ihren schönsten Fotos mit!

 

Das Amt Neverin lädt Hobbyfotografen dazu ein, ihre besten Aufnahmen der idyllischen Ansichten der Gemeinden des Amtsgebietes im Rahmen des Fotowettbewerbs unter dem Motto „Deine Gemeinde blüht auf!“ einzureichen. Die schönsten Fotos werden zusätzlich mit Sachpreisen (regionale Produkte) honoriert.

 

Einsendeschluss ist der 01.09.2024!

Angenommen werden Farbfotos mit einer Auflösung von mindestens 300 dpi (bevorzugtes Dateiformat: JPEG, PNG). Smartphone-Fotos erfüllen diese Voraussetzungen in der Regel. Fotos, die Personen abbilden, sind ausgeschlossen. Die Fotos können Sie in unsere Submitbox hochladen oder per E-Mail an k.wiedemann@amtneverin.de senden.

Eine Jury wird die besten Bilder heraussuchen, welche dann auf unserer Homepage und auf unseren Social-Media-Kanälen (Facebook, Instagram und LinkedIn) vorgestellt werden. Außerdem werden die Bilder unsere Amtsbroschüre im nächsten Jahr schmücken. Neben den eingereichten Bildern werden Name, Anschrift, Alter des Fotografen und möglichst das Aufnahmedatum (Monat/ Jahr) benötigt. Außerdem wünschenswert wären weitere Kontaktdaten (z. B. Telefonnummer, E-Mail-Adresse) und eine kurze Beschreibung des Motivs. Ihre Anschrift wird nicht veröffentlicht. Auf Wunsch kann Ihr Name unterhalb des Fotos veröffentlicht werden. Bitte teilen Sie uns dies bei der Einreichung Ihrer Bilder mit. Mit der Einreichung von Bildern zum Fotowettbewerb erklären sich die Teilnehmer zeitgleich damit einverstanden, dass alle eingereichten Bilder zukünftig für nicht kommerzielle Zwecke vom Amt Neverin verwendet werden dürfen.

 

Urheberrechte:

Der/ die Teilnehmer/in versichert mit der Einreichung, dass er oder sie über alle Rechte am Bild verfügt, die uneingeschränkte Verwertungsrechte aller Bildteile hat, dass er/ sie mit am Computer bearbeiteten Fotos keine Rechte Dritter verletzt hat, dass das Bild frei von Rechten Dritter ist sowie bei der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzt wurden. Bei erkennbarer Abbildung von Personen müssen die Betreffenden ihr Einverständnis erklärt haben. Dies hat der Teilnehmer des Fotowettbewerbs zu gewährleisten und auf Aufforderung zu belegen. Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Veranstalter des Wettbewerbs von allen Ersatzansprüchen freizustellen, die von Dritten aufgrund der Verwendung der Bilder erhoben werden.

Bildrechte: 

Jede/r Teilnehmer/in räumt dem Veranstalter die räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten, nicht widerrufbaren Nutzungsrechte ein – einschließlich dem Recht zur Bearbeitung der eingesandten Bilder für den Wettbewerb, die Berichterstattung darüber und die eigene Öffentlichkeitsarbeit. Die Bilder werden zu diesem Zweck gespeichert und archiviert.

Datenschutz:

Die von den Einsendern eingereichten Daten werden bei einer Veröffentlichung der Bilder im Rahmen des Wettbewerbs an beteiligte Dritte weitergegeben, z. B. an Redaktionen oder Ausstellungsorganisationen. Der Teilnehmer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden.

Rechtsmittel:

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

Haben Sie Fragen?

Dann steht Ihnen Frau Wiedemann, Amt Neverin, unter folgenden Kontaktdaten gern zur Verfügung:

Tel.: 03960825131

E-Mail: k.wiedemann@amtneverin.de

gez. Enthaler

Amtsvorsteher