Elektronische Rechnung
Elektronische Rechnung
Entgegennahme durch öffentliche Auftraggeber
Bestimmungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Wenn Ihr Unternehmen Lieferungen / Leistungen für öffentliche Auftraggeber des Landes Mecklenburg-Vorpommern erbringt, können Sie für die Rechnungsstellung die Zentrale Rechnungseingangsplattform der Bundesdruckerei GmbH (OZG-RE) nutzen.
Sie steht Ihnen seit dem 18.04.2020 zur Verfügung. Ab dem 01.04.2023 besteht die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungserteilung.
Über die OZG-RE können Sie elektronische Rechnungen an die öffentlichen Auftraggeber des Landes Mecklenburg-Vorpommern senden. Die Rechnungen werden von der OZG-RE automatisiert auf formelle Richtigkeit geprüft.
Anschließend werden die elektronischen Rechnungen den öffentlichen Auftraggebern über die Leitweg-ID (elektronische Adresse) bereitgestellt. Die Leitweg-ID wird dem Rechnungsteller durch den Rechnungsempfänger bekanntgegeben und muss in der Rechnung angegeben werden.
Folgende Übertragungskanäle der OZG-RE können Sie für die Rechnungsstellung wählen:
- Einbringung mittels Weberfassung in der Fachanwendung:
In einem webbasierten Online-Formular können die Inhalte der Rechnung direkt erfasst werden. Es erfolgt eine technische Prüfung, ob alle Pflichtfelder des Online-Formulars ordnungsgemäß ausgefüllt wurden. - Einbringung durch (insbesondere manuelles) Upload von Files:
Im Upload-Bereich können elektronische Rechnungen hochgeladen und zur weiteren Bearbeitung eingebracht werden.
Optional können die Nutzer mittels Freischaltung über die OZG-RE weitere Einbringungsarten nutzen:
- Einbringung durch Web-Services über eine IT-Schnittstelle:
Das Land stellt die Transportinfrastruktur Public Procurement OnLine (PEPPOL) für die Einbringung von elektronischen Rechnungen auf Grundlage des Beschlusses des IT-Planungsrates auf dessen 27. Sitzung am 25.10.2018 zur Verfügung. - Einbringung per E-Mail in die OZG-RE des Landes Mecklenburg-Vorpommern:
Hierbei ist zu beachten, dass eine Mail jeweils nur eine Rechnung enthalten darf. Ansonsten ist eine Weiterverarbeitung nicht möglich.
Darüber hinaus können Sie den Status Ihrer elektronischen Rechnung über den Webzugang der OZG-RE nachverfolgen.
Bitte beachten Sie, dass Sie elektronische Rechnungen entsprechend der gesetzlichen zeitlichen Bestimmungen digital und revisionssicher archivieren müssen.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Rechnungsbegründende Anlagen können als Anlage der Rechnung beigefügt werden.
Voraussetzungen
- Die Rechnung muss den Anforderungen des Datenaustauschstandards XRechnung vom 16. Dezember 2020 (BAnzAT 05.02.2021 B1) in der jeweils aktuellen Fassung entsprechen, d.h. sie muss in einem strukturierten elektronischen Format vorliegen, das eine automatische und elektronische Verarbeitung ermöglicht (einfache PDF-Dokumente oder bloße Bilddateien genügen nicht). Es kann auch ein anderer Datenaustauschstandard verwendet werden, wenn er den Anforderungen der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung entspricht.
- Die neue Version XRechnung 2.2.0 mit einem Hotfix am 07.02.2022 wurde am 27.04.2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Die Anwendung des nunmehr geänderten Standards gilt ab 01. August 2022. - Die Rechnung muss neben den umsatzsteuerrechtlichen Rechnungsbestandteilen mindestens folgende Angaben beinhalten. Ohne die Pflichtangaben kann keine Absendung erfolgen:
Leitweg-ID (bei Nutzung der Onlinezugangsgesetz-konformen Rechnungseingangsplattform – OZG-RE)
Bankverbindungsdaten
Zahlungsbedingungen
E-Mail-Adresse des Rechnungsstellers
Lieferantennummer und
Bestellnummer soweit vorhanden
- Rechnungssender müssen sich für die Rechnungsstellung über die OZG-RE in dem Portal OZG-RE als Nutzer registrieren.
Liste der Leitweg-ID´s des Amtes Neverin und der amtsangehörigen Gemeinden
Organisation Leitweg-ID
Amt Neverin 13071957-K000-74
Gemeinde Beseritz (c/o Amt Neverin) 13071009-K000-51
Gemeinde Blankenhof (c/o Amt Neverin) 13071010-K000-72
Gemeinde Brunn (c/o Amt Neverin) 13071019-K000-67
Gemeinde Neddemin (c/o Amt Neverin) 13071104-K000-09
Gemeinde Neuenkirchen (c/o Amt Neverin) 13071108-K000-93
Gemeinde Neverin (c/o Amt Neverin) 13071111-K000-59
Gemeinde Sponholz (c/o Amt Neverin) 13071140-K000-86
Gemeinde Staven (c/o Amt Neverin) 13071141-K000-10
Gemeinde Trollenhagen (c/o Amt Neverin) 13071145-K000-94
Gemeinde Woggersin (c/o Amt Neverin) 13071161-K000-42
Gemeinde Wulkenzin (c/o Amt Neverin) 13071166-K000-50
Gemeinde Zirzow (c/o Amt Neverin) 13071170-K000-37
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
- keine
- Hinweis: Wenn Sie einen Dienstleister zur Übermittlung von Rechnungen wählen, können Kosten durch diesen Dienstleister anfallen.
Verfahrensablauf
Nachdem Sie sich als Nutzer bei der Zentralen Rechnungseingangsplattform der Bundesdruckerei (OZG-RE) registriert haben können Sie Rechnungen im Standard XRechnung per E-Mail einbringen, direkt hochladen oder per Weberfassung der OZG-RE manuell erstellen.
Bei der Registrierung müssen Sie hinterlegen:
- Vor- und Nachname
- Benutzername
- Kennwort
- E-Mail-Adresse
Wenn Sie Ihre Rechnungen über die OZG-RE übermitteln möchten:
- Rufen Sie den Link https://xrechnung-bdr.de auf
- Registrieren Sie sich an der OZG-RE
- Melden Sie sich bei der OZG-RE an
- Wählen Sie über die Benutzerverwaltung der OZG-RE einen für Sie optimalen Übertragungskanal aus
- Ihre Rechnung wird durch die OZG-RE automatisch auf formelle Richtigkeit überprüft
- Anschließend wird die geprüfte elektronische Rechnung Ihrem öffentlichen Rechnungsempfänger bereitgestellt
- Ihre Rechnung gilt als beim Rechnungsempfänger zugestellt, wenn sie von der OZG-RE eingegangen ist
Folgende Formate sind für rechnungsbegründende Anlagen zulässig und können als rechnungsbegleitende Anlagen in eine elektronische Rechnung eingebettet werden:
- PDF-Dokumente
- Bilder (PNG, JPG)
- Textdateien (CSV)
Beachten Sie, dass Ihre elektronische Rechnung inklusive der Anhänge 15 MB nicht überschreiten darf und die Anzahl Ihrer Anhänge einschließlich der elektronischen Rechnung auf 200 beschränkt ist. Wird dies überschritten, können die Unterlagen auch auf einem anderen Weg – beispielsweise in einer gesonderten Mail – an die Rechnungseingangsplattform übermittelt werden. Dies ist vorher mit dem Auftraggeber abzusprechen.
Wenn Sie für die Rechnungsstellung nicht den Übertragungskanal „Weberfassung“ wählen, müssen Sie bei den anderen Übertragungskanälen folgendes beachten:
- Geben Sie die Pflichtangaben an. Ohne diese können die Rechnungen nicht angenommen werden:Leitweg-ID (bei Nutzung der OZG-RE)
Bankverbindungsdaten
Zahlungsbedingungen
E-Mail-Adresse des Rechnungsstellers
Lieferantennummer und
Bestellnummer soweit vorhanden
- Beachten Sie die Anforderungen an eine elektronische Rechnung nach dem Standard XRechnung in der jeweils aktuellen Fassung.
Hinweis: Bei der Rechnungsstellung müssen Sie die sogenannte Leitweg-ID angeben. Dieser Schlüssel dient dazu, den Rechnungsempfänger eindeutig zu adressieren. Die Leitweg-ID wird Ihnen durch Ihren öffentlichen Auftraggeber mitgeteilt.
Bearbeitungsdauer
- keine
Fristen
- keine
- Hinweis: Bitte beachten Sie die mit Ihrem Auftraggeber vereinbarten Rechnungsfristen.
Formulare
- Onlineverfahren möglich: ja
Onlineverfahren über https://xrechnung-bdr.de - Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Hinweise (Besonderheiten)
XRechnung ist ein Standard zur elektronischen Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen und wurde von der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) herausgegeben.
XRechnung ist eine Konkretisierung („Core Invoice Usage Specification“ beziehungsweise „CIUS“) der europäischen Norm für elektronische Rechnungsstellung und steht nicht in Konkurrenz zur europäischen Norm.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
17.03.2023
Zuständige Stelle
Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern (eGo-MV)
Ansprechpunkt
Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern (eGo-MV)