Ausschreibungen & Vergaben

Das Amt Neverin schreibt öffentliche Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge entsprechend den Vergabevorschriften aus.

Ab dem 01.01.2024 stellen wir unsere Vergabeplattform von subreport ELVis zu cosinex um.

Für alle bis zum 31.12.2023 laufenden Verfahren, erhalten Sie die Vergabeunterlagen kostenfrei über die Vergabeplattform Subreport ELVIS. Den Zugang können Sie jeweils der entsprechenden Bekanntmachung entnehmen. Bei Rückfragen zu einzelnen Ausschreibungen schreiben Sie uns eine Nachricht über Subreport.

Für alle Verfahren ab dem 01.01.2024 erhalten Sie die Vergabeunterlagen kostenfrei über den Vergabemarktplatz Mecklenburg-Vorpommern. Den Zugang können Sie jeweils der entsprechenden Bekanntmachung entnehmen. Bei Rückfragen zu einzelnen Ausschreibungen schreiben Sie uns eine Nachricht über den Vergabemarktplatz.

 

Beschafferprofil/ Registrierung e-Vergabe

Ab 01.01.2024:

Das Amt Neverin stellt die Ausschreibungsunterlagen für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen als e-Vergabe auf dem Vermarktplatz Mecklenburg-Vorpommern bereit. Ihre Beteiligung an diesen Ausschreibungen erfordert einmalig die kostenfreie Registrierung auf dem Portal:
https://evergabe-mv.de

 

Aktuelle Ausschreibungen

Frist: 12.07.2024, 12:00 Uhr

 

Frist: 11.07.2024, 12:00 Uhr

 

Frist: 04.10.2024

 

Frist: 04.10.2024

 

Bekanntmachungen über vergebene Aufträge

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Interessenbekundungsverfahren

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Gefördert durch:

                

aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages

Projekt:

Erstellung eines gemeinsamen Wärmeplanes für die 11
Gemeinden des Amtes Neverin: Beseritz, Brunn, Blankenhof,
Neuenkirchen, Neverin, Staven, Sponholz, Trollenhagen,
Woggersin, Wulkenzin und Zirzow

Förderkennzeichen:   67K28363

Beauftragter Planer:  Landgesellschaft M-V mbH
Lindenalle 2a
19067 Leezen

Ausführungszeitraum:  09/2024 bis 08/2025

Ziele und Inhalt:

Per Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze vom 17.11.2023, wurden die Länder verpflichtet sicherzustellen, dass für Gemeindegebiete mit weniger als 100.000 Einwohnern bis zum 30.06.2028 Wärmepläne erstellt werden. Mit der Erstellung der Wärmepläne soll die Wärmeversorgung auf Treibgasneutralität umgestellt werden, um zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung bis 2045 beizutragen.

www.klimasschutz.de/kommunalrichtlinie

 

“Nationale Klimaschutzinitiative
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die den Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und
Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen und Bildungseinrichtungen.”

Veröffentlicht: 24.09.2024