
Hinweis zum Verbrennen von pflanzlichen Abfällen
Mit Beginn der Gartensaison möchten wir darauf aufmerksam machen, dass das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen grundsätzlich nicht erlaubt ist. Grundlage hierfür ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz sowie die Pflanzenabfall-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern.
Eine Ausnahme gilt nur im März und im Oktober. In diesen Monaten dürfen pflanzliche Abfälle unter bestimmten Voraussetzungen verbrannt werden:
✔ nur an Werktagen
✔ maximal 2 Stunden täglich
✔ ausschließlich zwischen 8:00 und 18:00 Uhr
Außerdem müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Die pflanzlichen Abfälle stammen von nicht gewerblich genutzten Gartengrundstücken.
- Eine Kompostierung, das Liegenlassen oder das Einbringen in den Boden ist nicht möglich oder zumutbar.
- Auch die Nutzung der öffentlichen Entsorgungssysteme ist nicht möglich oder zumutbar.
Beim Verbrennen ist außerdem zu beachten:
- Das Feuer muss getrennt vom Lagerplatz der Gartenabfälle entzündet werden, um Kleinlebewesen zu schützen.
- Nachbarn dürfen nicht durch Rauch oder Geruch belästigt werden.
- Brandschutzbestimmungen sind unbedingt einzuhalten.
Wichtig:
Es dürfen ausschließlich naturbelassene pflanzliche Abfälle verbrannt werden, zum Beispiel Baum- und Strauchschnitt aus privaten Gärten.
Das Verbrennen anderer Materialien wie Bauholz, Kartonagen, Reifen oder Kunststoffe ist verboten und stellt eine illegale Abfallentsorgung dar.
Verstöße gegen die gesetzlichen Regelungen können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden.
Unser Tipp:
Pflanzliche Abfälle lassen sich am besten durch Kompostierung wieder dem natürlichen Stoffkreislauf zuführen. Alternativ können Baum- und Strauchschnitt auch über die örtlichen Entsorgungsunternehmen abgegeben werden.
Sicherheitsabstände beachten:
- mindestens 50 Meter Abstand zum Wald
- auch Abstand zu Gebäuden mit Reetdach, Bäumen und anderen brennbaren Materialien
- kein Feuer bei Trockenheit, starkem Wind oder Waldbrandgefahr
Ausnahme Gemeinde Neverin
Entsprechend der Allgemeinverfügung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte über die Entsorgung pflanzlicher Abfälle von nicht gewerblich genutzten Gartengrundstücken für die Gemeinde Neverin mit dem Ortsteil Glocksin vom 20.09.2022, gilt auch den Monaten März und Oktober eines jeden Jahres ein Verbot des verbennen pflanzlicher Abfälle in der Gemeinde Neverin.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe für eine saubere und sichere Umgebung.