Wahlhelfende für die Wahl des 9. Landtags für Mecklenburg-Vorpommern am 20. September 2026 gesucht

Am 29. Juli 2025 hat die Landesregierung den 20. September 2026 als Wahltag für die Wahl des 9. Landtags für Mecklenburg-Vorpommern bestimmt.
Um im Amt Neverin einen reibungslosen Ablauf der Wahl zu gewährleisten, sind alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden des Amtsbereichs Neverin aufgerufen, sich als Mitglied in einem Wahlvorstand aktiv an der Durchführung der Wahl zu beteiligen.
Im Amtsbereich Neverin werden ca. 140 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in verschiedenen Funktionen zur Besetzung der Wahlvorstände gesucht. Ein Wahlvorstand setzt sich aus einer Wahlvorsteherin bzw. einem Wahlvorsteher, einer Schriftführerin bzw. einem Schriftführer sowie deren Stellvertretungen zusammen. Zudem können bis zu fünf Beisitzer je Wahlvorstand berufen werden.
Alle Wahlberechtigten, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, können sich als Wahlhelferinnen bzw. Wahlhelfer engagieren. Vorkenntnisse sind hierfür nicht erforderlich. Die Wahlvorsteherinnen/Wahlvorsteher, Schriftführerinnen/Schriftführer und deren Stellvertretungen werden vor den Wahlen durch die Gemeindewahlbehörde geschult.
Zu den Aufgaben eines Wahlvorstandes zählen u. a. die Überwachung der Wahlhandlung in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr sowie im Anschluss daran die Ermittlung des Wahlergebnisses, nachdem die abgegebenen Stimmen ausgezählt wurden.
Als Anerkennung für Ihren Einsatz erhalten alle Wahlhelfer je nach ihrer Funktion im Wahlvorstand eine Aufwandsentschädigung. Die durch die Mitarbeit im Wahlvorstand entstehenden Fahrkosten werden selbstverständlich ersetzt.
Wir werden versuchen, Ihre individuellen Präferenzen bezüglich des Einsatzortes und der Funktion zu berücksichtigen.
Interessenten können sich gern telefonisch unter 039608/251-18 oder per E-Mail an n.alexander@amtneverin.de melden.
Wir würden uns freuen, Sie in einem unserer Wahlvorstände begrüßen zu dürfen.