Abkochgebot für Trinkwasser aufgehoben

 

Das Gesundheitsamt hat das Abkochgebot für das Trinkwasser in den Versorgungsgebieten Neuenkirchen, Glocksin, Magdalenenhöh und Luisenhof mit Wirkung vom 13. Juli 2026 aufgehoben.

Die aktuellen laboranalytischen Untersuchungen bestätigen, dass das Trinkwasser wieder den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Das Leitungswasser kann daher ab sofort ohne vorheriges Abkochen uneingeschränkt genutzt werden.

Hintergrund

Nach einem Wasserrohrbruch zwischen Neverin und Glocksin Anfang Juni war Erde in einen Leitungsabschnitt gelangt. Bei den anschließenden Untersuchungen wurden vereinzelt Grenzwertüberschreitungen festgestellt. Das zuständige Gesundheitsamt hatte daraufhin vorsorglich ein Abkochgebot angeordnet.

Der betroffene Leitungsabschnitt wurde anschließend mehrfach gespült und überprüft. Die nun vorliegenden abschließenden Untersuchungsergebnisse bestätigen die einwandfreie Wasserqualität, sodass das Abkochgebot aufgehoben werden konnte.

Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, diese Information auch an Nachbarn und Angehörige weiterzugeben.

Wir danken allen Betroffenen für ihr Verständnis und ihre Geduld.