Ablauf der Einreichfrist für Wahlvorschläge für die Kommunalwahlen M-V
Bis zum 26.03.2024, 16:00 Uhr haben wir 81 Wahlvorschläge erhalten. Mit den Wahlvorschlägen werden insgesamt 172 Bewerberinnen und Bewerber für die Gemeindevertretungswahlen und den Wahlen der ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in den durch das Amt Neverin verwalteten Gemeinden vorgeschlagen.
Die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge obliegt nun dem Gemeindewahlausschuss.
Dieser tagt am 10.04.2024 ab 16:00 Uhr im Versammlungsraum des Amtes Neverin öffentlich, um über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge zu entscheiden.