Ausschreibung Amtswehrführer/in im Ehrenamt
Das Amt Neverin sucht Kandidaten/Kandidatinnen für die Wahl
zum/zur Amtswehrführer/in im Ehrenamt
Im Amtsbereich des Amtes Neverin werden 10 Freiwillige Feuerwehren mit ca. 250 aktiven Mitgliedern, 56 Mitgliedern in den Ehrenabteilungen und ca. 164 Kindern und Jugendlichen in den 9 Kinder- und Jugendwehren vorgehalten.
Der/die Amtswehrführer/in stellt das Bindeglied zwischen der Kreiswehrführung und den Gemeindewehrführungen dar.
Die Aufgaben umfassen:
– Mitwirkung bei der Berücksichtigung besonderer Gefahren und Risiken im Amtsbereich bei der gemeindeübergreifenden Brandschutzbedarfsplanung
– Beratung der amtsangehörigen Feuerwehren in fachlichen und organisatorischen Fragen
– Koordinierung der Aus- und Fortbildungen
– Mitwirkung bei der Aufstellung von Einsatz- und Alarmplänen
– Beratung der Gemeinden bei der Finanzausstattung
– Unterstützung der Gemeinden bei der Bildung gemeindeübergreifender Führungsgruppen
– Absicherung der Einsatzbereitschaft der Feuerwehren im Amtsbereich
– Organisation und Durchführung regelmäßiger Wehrleiterberatungen in Zusammenarbeit mit dem Amt Neverin
– Organisation und Durchführung von Projekten/Aktivitäten (Amtsausscheid u.a.) in Zusammenarbeit mit den Freiwilligen Feuerwehren und des Amtes Neverin
– Einwirkung auf die Bestimmung von Feuerwehren mit besonderen Aufgaben entsprechend der Brandschutzbedarfsplanung u.v.m.
Die Wahlperiode beträgt 6 Jahre.
Voraussetzungen für die Bekleidung des Ehrenamtes sind neben viel Eigeninitiative und Engagement:
– mindestens seit vier Jahren einer freiwilligen Feuerwehr angehören
– die persönliche und fachliche Eignung für das Amt besitzen
– die für das Amt erforderlichen Lehrgänge besucht haben oder sich bei der Annahme der Wahl zur Teilnahme verpflichten (es muss jedoch der Zugführer-Lehrgang vorhanden sein)
– das 59. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
– über einen Pkw-Führerschein verfügen
Der/die Amtswehrführer/in erhält eine angemessene Aufwandsentschädigung (in Höhe von zurzeit 400 Euro monatlich) für seine/ihre ehrenamtliche Tätigkeit gemäß der Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (Feuerwehrentschädigungsverordnung – FwEntschVO M-V) vom 11. Dezember 2023.
Die Wahlvorschläge sind bis spätestens Dienstag, den 31.03.2026 um 12:00 Uhr beim
Amtsvorsteher des Amtes Neverin
Fachbereich Bürgerservice & Zentrale Dienste
Dorfstraße 36
17039 Neverin
einzureichen. Vordrucke für die Wahlvorschläge sind im Amt Neverin erhältlich.
Die Wahlvorschläge müssen von mindestens zwei Gemeindewehrführern oder Ortswehrführern der amtsangehörigen Feuerwehren unterzeichnet sein.
Bei Rückfragen steht Ihnen Frau Meßmann unter der Rufnummer 039608/25124 gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Alexander Diekow
Leitender Verwaltungsbeamter