FFP2-Masken ab 22.02.2022 für Menschen mit geringem Einkommen im Amt Neverin verfügbar

Gemäß der Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern besteht eine Pflicht zum Tragen einer FFP2-Schutzmaske im Einzelhandel (Für Beschäftigte und Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres reicht eine medizinische Gesichtsmaske / OP-Maske. Im Einzelhandel für Produkte des täglichen Bedarfs genügt generell eine OP-Maske.)
Das Land stellt kostenfrei FFP2-Masken für Menschen mit geringem Einkommen zur Verfügung. Die FFP2-Masken können ab dem 22.02.2022 in der Amtsverwaltung Neverin, Dorfstraße 36, 17039 Neverin bei Frau Beier (Zimmer 06) abgeholt werden.
Je Bürger werden drei Masken ausgereicht. Empfangsberechtigt sind Bürgerinnen und Bürger die Sozialleistungen wie beispielsweise Hilfe zum Lebensunterhalt, Wohngeld oder BAföG beziehen. Es wird darum gebeten, einen Beleg über die Bedürftigkeit (z. B. einen Leistungsbescheid) und den Personalausweis bei der Abholung mitzubringen.