Informationen zur Wahlbenachrichtigung und der Beantragung von Briefwahlunterlagen

In den nächsten erhalten alle Wahlberechtigten des Amtsbereichs Neverin Wahlbenachrichtigungen für die am 23.02.2025 stattfindende Bundestagswahl. Sollten Sie bis zum 02.02.2025 noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, informieren Sie bitte unverzüglich die Gemeindewahlbehörde des Amtes Neverin.

Die Personen, die eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sind im Wählerverzeichnis eingetragen und können am 23.02.2025 von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen.

Sollten Sie am Wahlsonntag nicht im Wahllokal wählen können, nutzen Sie gern die Möglichkeit der Briefwahl.

Die Briefwahlunterlagen können Sie formlos zum Beispiel per E-Mail (t.greeck@amtneverin.de) oder per Post bei der Gemeindewahlbehörde bis zum 21.02.2025 (15:00 Uhr) mit Angabe des Familiennamens, der Vornamen, des Geburtsdatums und der Postanschrift beantragen. Die von Ihnen ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen der Gemeindewahlbehörde am Wahltag bis spätestens 18:00 Uhr vorliegen.

Außerdem besteht die Möglichkeit, die Wahlbriefe inklusive der Stimmzettel persönlich vor Ort in der Gemeindewahlbehörde des Amtes Neverin zu beantragen und direkt im Briefwahl-Lokal auszufüllen. Die Gemeindewahlbehörde erreichen Sie zu unseren gewohnten Öffnungszeiten.

Wichtig — Versand der Briefwahlunterlagen erst ab 10.02.2025 möglich!

Der Versand bzw. die persönliche Aushändigung der Briefwahlunterlagen startet, sobald wir die Stimmzettel erhalten haben. Die Stimmzettel erhalten wir voraussichtlich erst am 10.02.2025.