Informationen zur Wohngeldreform ab 01.01.2023

Für viele Menschen in Mecklenburg-Vorpommern wird ab dem 1. Januar 2023 das neue Wohngeldrecht greifen, mit dem Sie unter anderem auf zusätzliche Unterstützungen hinsichtlich der hohen Energiekosten hoffen können.

Weitere Informationen über die Wohngeldreform 2023 erhalten Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

Zugleich möchten wir Sie bitten, von spontanen Besuchen im Bürgerservice des Amtes Neverin abzusehen und stattdessen vorab einen Termin über die Homepage des Amtes Neverin zu buchen oder telefonisch unter den Rufnummern des Bürgerservice 03960825127 oder 03960825119 zu vereinbaren.

Wir werden bemüht sein, das hohe Antragsaufkommen schnellstmöglich zu bearbeiten.

Eine unverbindliche Eigenprüfung Ihrer Anspruchsvoraussetzungen können Sie über den Onlinewohngeldrechner durchführen.

Die amtlichen Beantragungsunterlagen können Sie im Folgenden herunterladen. Sie haben auch die Möglichkeit, die Vordrucke direkt an Ihrem Computer auszufüllen und danach auszudrucken.

Hinweisblatt zum Wohngeldantrag

Antrag auf Mietzuschuss

Antrag auf Lastenzuschuss

Weiterleistungsantrag/ Erhöhungsantrag (für Miet- und Lastenzuschuss)

Hinweise zum anzugebenden Einkommen

Datenschutzinformationen Wohngeld