Nach der Bundestagswahl ist vor der Landratswahl — Wahlhelfende für die am 11.05.2025 stattfindende Landratswahl sowie ggf. Stichwahl am 25.05.2025 gesucht

Getreu dem zuvor genannten Motto, möchte ich mich zunächst bei den ehrenamtlich engagierten Wahlhelfenden bedanken, die uns bei der Durchführung der Bundestagswahl unterstützt haben. Ohne Ihren Einsatz, wäre kein so reibungsloser Ablauf des Wahltags möglich gewesen. Und das bei einer Wahlbeteiligung von beinahe 90 Prozent in unserem Amtsbereich. Vielen herzlichen Dank!

Gleichzeitig bitte ich alle interessierten Wahlberechtigten, bei der am 11.05.2025 stattfindenden Landratswahl sowie möglicherweise bei der Stichwahl am 25.05.2025 zu unterstützen und sich aktiv an der Durchführung der Wahl zu beteiligen. Denn Demokratie funktioniert nur, wenn alle mitmachen.

Im Amtsbereich Neverin werden ca. 150 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in verschiedenen Funktionen zur Besetzung der Wahlvorstände gesucht. Ein Wahlvorstand setzt sich aus einer Wahlvorsteherin bzw. einem Wahlvorsteher, einer Schriftführerin bzw. einem Schriftführer sowie deren Stellvertretungen zusammen. Zudem können bis zu fünf Beisitzer je Wahlvorstand berufen werden.
Alle Wahlberechtigten, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, können sich als Wahlhelferinnen bzw. Wahlhelfer engagieren. Vorkenntnisse sind hierfür nicht erforderlich – eine Einweisung erfolgt vorab.

Zu den Aufgaben eines Wahlvorstandes zählen u. a. die Überwachung der Wahlhandlung in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr sowie im Anschluss daran die Ermittlung des Wahlergebnisses, nachdem die abgegebenen Stimmen ausgezählt wurden.

Als Anerkennung für Ihren Einsatz erhalten alle Wahlhelfer je nach ihrer Funktion eine Aufwandsentschädigung (von 60,00 bis 80,00 Euro). Die durch die Mitarbeit im Wahlvorstand entstehenden Fahrkosten werden selbstverständlich ersetzt.

Wir werden versuchen, Ihre individuellen Präferenzen bezüglich des Einsatzortes und der Funktion zu berücksichtigen.
Für Ihre Bereitschaftserklärung können Sie gern unser Online-Formular nutzen: https://amt-neverin.orts.app/workflow/c6c6b2e1-7c6d-ec99-8446-9e856b8479cb

Interessenten können sich auch gern telefonisch unter 039608/251-18 oder 039608/251-27 melden.

 

Wir freuen uns über zahlreiche Rückmeldungen.