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Antrag auf Gestattung eines Lagerfeuers

Hinweise zur Anmeldung Ihres Lagerfeuers

Für die Verbrennung ist nur unbehandeltes, getrocknetes Holz zu verwenden. Bei der Verbrennung von pflanzlichen Abfällen (z.B. Baum- und Strauchschnitt !) gilt der § 2 der Pflanzenabfalllandesverordnung Mecklenburg-Vorpommern. Hier ist der Antrag beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Umweltamt, Platanenstraße 43, 17033 Neubrandenburg, zu stellen. Wir weisen darauf hin, dass eine Verbrennung nur für max. 4h in dem von Ihnen gewählten Zeitraum erfolgen sollte.

Das Benutzen von Zusatzstoffen wie Sperrmüll, Altreifen und Altöl u.a. stellt eine illegale Abfallentsorgung dar, die zumindest als Ordnungswidrigkeit geahndet wird. Das Holz ist erst unmittelbar vor dem Verbrennen aufzustapeln. Vor dem Entzünden des Feuers ist sicherzustellen, dass sich keine Tiere im Brennmaterial aufhalten. Es darf keine Beeinträchtigung der Nachbarschaft durch Rauchentwicklung und Funkenflug erfolgen. Vor dem Verlassen der Feuerstelle, ist diese sorgfältig zu löschen. Die Verantwortlichen (Antragsteller) haben sich von der vollständigen Löschung aller möglichen Entzündungsquellen zu überzeugen. Weiterhin weisen wir darauf hin, dass die einschlägigen Brandschutzvorschriften zu beachten sind (Brandwache oder Abdeckung der Brandstelle). Bei Waldbrandstufe IV sowie böigem Wind ist eine Verbrennung grundsätzlich nicht zulässig.

Bei Nichteinhaltung der Auflagen muss mit einer kostenpflichtigen Ordnungsverfügung gerechnet werden. Die Zustimmung des Eigentümers ist durch den Verantwortlichen (Antragsteller) einzuholen. Der Veranstalter trägt die Verkehrssicherungspflicht.

    Antragsteller

    Ich beantrage hiermit die Gestattung eines Lagerfeuers

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