Wahlhelfende für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 gesucht

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat den vorgeschlagenen Zeitplan der Regierungsfraktionen und der Unionsfraktion für eine mögliche Neuwahl des Bundestages gebilligt. Laut einer Mitteilung des Bundespräsidialamtes wird der 23.02.2025 als realistischer Termin für Neuwahlen erachtet.

Um im Amt Neverin einen reibungslosen Ablauf der Wahl zu gewährleisten, sind alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden des Amtsbereichs Neverin aufgerufen, sich als Mitglied in einem Wahlvorstand aktiv an der Durchführung der Wahl zu beteiligen.

Im Amtsbereich Neverin werden ca. 160 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in verschiedenen Funktionen zur Besetzung der Wahlvorstände gesucht. Ein Wahlvorstand setzt sich aus einer Wahlvorsteherin bzw. einem Wahlvorsteher, einer Schriftführerin bzw. einem Schriftführer sowie deren Stellvertretungen zusammen. Zudem können bis zu fünf Beisitzer je Wahlvorstand berufen werden.
Alle Wahlberechtigten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, können sich als Wahlhelferinnen bzw. Wahlhelfer engagieren. Vorkenntnisse sind hierfür nicht erforderlich. Die Wahlvorsteherinnen/Wahlvorsteher, Schriftführerinnen/Schriftführer und deren Stellvertretungen werden vor den Wahlen durch die Gemeindewahlbehörde geschult und in ihre Aufgaben eingewiesen.

Zu den Aufgaben eines Wahlvorstandes zählen u. a. die Überwachung der Wahlhandlung in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr sowie im Anschluss daran die Ermittlung des Wahlergebnisses, nachdem die abgegebenen Stimmen ausgezählt wurden.

Als Anerkennung für Ihren Einsatz erhalten alle Wahlhelfer je nach ihrer Funktion eine Aufwandsentschädigung. Die durch die Mitarbeit im Wahlvorstand entstehenden Fahrkosten werden selbstverständlich ersetzt.

Wir werden versuchen, Ihre individuellen Präferenzen bezüglich des Einsatzortes und der Funktion zu berücksichtigen.
Für Ihre Bereitschaftserklärung können Sie unser Online-Formular nutzen.

Interessenten können sich auch gern telefonisch unter 039608/251-18 oder via E-Mail (n.alexander@amtneverin.de) melden.

Wir würden uns freuen, Sie in einem unserer Wahlvorstände begrüßen zu dürfen.

 

Alexander

Gemeindewahlleiter Amt Neverin