Klimapark Brunn
Auf dieser Seite informieren wir Sie über das Projekt „Klimapark Brunn“, bei dem es um die kontrollierte Wiedervernässung der Moorböden in unserer Gemeinde geht. Die damit einhergehenden Nachteile für die Landwirte und Eigentümer sollen durch den Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage kompensiert werden. Die Finanzierung des Klimaschutzprojektes erfolgt durch einen Investor, sodass die öffentliche Hand keinerlei Kosten trägt.
Damit wir Sie sich vollumfänglich über das Projekt informieren können, stellen wir Ihnen auf dieser Seite alle Informationen bereit.
- Die Präsentation, mit der wir das Projekt beim zuständigen Ministerium erstmals am 08.11.2022 vorgestellt haben, finden sie hier. Diese enthält Angaben zum Investor, eine Vorhabenbeschreibung und skizziert die Flächenkulisse.
- Die Vorteile für unsere Gemeinde können Sie dieser Präsentation entnehmen.
Informationsveranstaltung vom 16.05.2024
Am 16. Mai 2024 fand eine Informationsveranstaltung für alle Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Brunn sowie für Flächeneigentümer und Pächter, die von dem Vorhaben betroffen sind, statt.
Envitec-Vorstand Jörg Fischer (links), Brunner Bürgermeister Christian Schenk und Dr. Franziska Tanneberger, Leiterin des Moorzentrums Greifswalds (Foto: Nordkurier, Maxi Koglin)
Die Gemeinde hat es sich zum Ziel gemacht, transparent zu handeln. Daher hat der Investor über das geplante Projekt informiert. Die Präsentation dazu finden Sie hier. Das „Greifswald Moor Centrum“ berichtete über die beabsichtigten Untersuchungen im Klimapark Brunn. Auch diese Präsentation steht Ihnen hier zum Download bereit.
Die LEKA MV (Landesenergie- und Klimaschutzagentur) hatte Infomaterial für die Teilnehmenden zur Verfügung gestellt (Foto: Amt Neverin, Alexander Diekow).
Auch die LEKA MV steht den Bürgerinnen und Bürgern bei allen Fragen zu erneuerbaren Energien in Mecklenburg-Vorpommern zur Verfügung. Schauen Sie sich gern das Beratungsangebot auf der Webseite an.
Häufig gestellte Fragen
Sollen wirklich 427 ha mit einer Solaranlage bebaut werden?
Nein! Das ist leider eine bewusste Fehlinformation. Der Geltungsbereich des Vorhabens erstreckt sich insgesamt über 427 ha. Innerhalb dieses Geltungsbereiches werden jedoch verschiedene Maßnahmen umgesetzt. So wird es hier Flächen für die Wiedervernässung, Forschungseinrichtungen und Ausgleichsmaßnahmen geben. Da wir aktuell noch keine konkreten Planungen vorweisen können, gehen wir derzeit davon aus, dass auf ca. 208 ha eine Photovoltaikanlage errichtet wird.
Welches Projekt verfolgen wir mit dem Klimapark Brunn?
Es geht um die kontrollierte Wiedervernässung der Moorböden. Die damit einhergehenden Nachteile für die Landwirte und Eigentümer sollen durch den Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage kompensiert werden. Die Finanzierung des Klimaschutzprojektes erfolgt durch einen Investor, sodass die öffentliche Hand keinerlei Kosten trägt.
Welche Vorteile hat unsere Region von diesem Vorhaben?
Durch dieses Projekt leisten wir aktiv einen Beitrag zum Klimaschutz. Insbesondere werden die CO2 Emissionen durch die Wiedervernässung der Moore reduziert.
Aber auch finanziell hat die Gemeinde einen großen Vorteil. Die Gemeinde kann pro eingespeister KWh Strom 0,2 Cent erhalten. Das heißt jährlich bis zu 360.000 €, die wir dann für Projekte in unserer Gemeinde nutzen können. Unsere Bürgerinnen und Bürger sollen von einem günstigen Stromtarif profitieren, wenn das Vorhaben zur Umsetzung kommt.
Des Weiteren ist mit Gewerbesteuereinnahmen für die Gemeinde zu rechnen. Diese lassen sich jedoch nicht konkret beziffern, weil diese von sehr vielen Faktoren abhängen.
Wie weit ist das Projekt vorangeschritten?
Bisher wurde durch den Investor ein Vorentwurf im Rahmen der Bauleitplanung erarbeitet. Konkrete Untersuchungen und Gutachten liegen jedoch noch nicht vor. Dies hängt damit zusammen, dass die Gemeindevertretung bis heute noch keinen Aufstellungsbeschluss gefasst hat.
Der Investor behauptet, dass jährlich bis zu 360 T€ nach § 6 EEG an die Gemeinde gezahlt werden können. Bleibt dieses Geld komplett bei der Gemeinde oder muss ein Teil auch abgeführt werden?
Die Zahlungen nach § 6 EEG verbleiben vollständig bei der Gemeinde. Sie werden nicht im sog. Finanzausgleich umverteilt, wie es z. B. bei der Gewerbesteuer der Fall ist. Es findet auch keine Berücksichtigung bei der Zahlung der Amts- und Kreisumlage statt, so dass über diese Zahlung in voller Höhe durch die Gemeinde verfügt werden kann.
Unterschriftensammlung der Bürgerinitiative
Auf der Gemeindevertretersitzung am 03.09.2024 wurde durch Vertreter der Bürgerinitiative „Kleiner Landgraben“ ein Aushang und eine Unterschriftensammlung an den Bürgermeister übergeben. Daraufhin hat der Bürgermeister am 23.09.2024 eine Stellungnahme veröffentlicht.
Beide Dokumente wurden in den Schaukästen der Gemeinde veröffentlicht. Sie können diese außerdem hier einsehen: Aushang und Stellungnahme