homechevron_rightBürgerservicechevron_rightAktuelleschevron_right Seite 2
Aktuelles
Ernennung des Schiedsmann Rainer Klatt
Am 04.07.2022 wurde Herr Rainer Klatt erneut zum Schiedsmann in Neverin ernannt. Herr Klatt übt dieses Amt bereits seit 2017 als Stellvertreter aus und wurde 2020 für seine erste Amtsperiode als Schiedsmann berufen. Aufgrund seiner geleisteten Dienste und der Freude an dieser ehrenamtlichen Tätigkeit konnte Herr Klatt erneut überzeugen und wurde trotz zwei weiterer Kandidaten durch den Amtsausschuss gewählt. Nach Ernennung durch den Amtsgerichtsdirektor überreichte der Amtsvorsteher Herr Enthaler ein…
Der Zuspruch zu unserem Fotowettbewerb war überragend. Deshalb sagen die Amtsvorsteher für Ihre Teilnahme ganz herzlich DANKESCHÖN! Wir hoffen auch bei zukünftigen Aktionen auf fleißige Teilnehmer.
FFP2-Masken ab 22.02.2022 für Menschen mit geringem Einkommen im Amt Neverin verfügbar
Gemäß der Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern besteht eine Pflicht zum Tragen einer FFP2-Schutzmaske im Einzelhandel (Für Beschäftigte und Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres reicht eine medizinische Gesichtsmaske / OP-Maske. Im Einzelhandel für Produkte des täglichen Bedarfs genügt generell eine OP-Maske.) Das Land stellt kostenfrei FFP2-Masken für Menschen mit geringem Einkommen zur Verfügung. Die FFP2-Masken können ab dem 22.02.2022 in der Amtsverwaltung Neverin, Dorfstraße 36, 17039 Neverin bei Frau Beier (Zimmer…
Wie verhalte ich mich richtig, wenn ich einem Wolf begegne?*
Allein die Vorstellung, dass es dazu kommen könnte, lässt viele Menschen erschaudern. Ist es überhaupt wahrscheinlich, einem Wolf zu begegnen? Der Wolfexperte Lucas Ende vom Naturschutzbund Deutschland (NABU) sagt dazu, dass es sehr unwahrscheinlich sei einem Wolf bei einem Spaziergang zu begegnen. Sollte es dennoch dazu kommen, sollte man nicht versuchen, das Tier zu bedrängen, sondern versuchen, sich ruhig zurück zu ziehen. Wer sich dabei unwohl oder bedrängt fühlt, sollte…
Verkauf Tragskraftspritze Fox II Feuerwehr Neuenkirchen-Ihlenfeld
… Ausschreibung der FFW Neuenkirchen für eine Tragkraftspritze … hier
Bauarbeiten für die Erschließung des neuen Wohngebiets in Podewall angelaufen
Podewall, 15.03.2021 Die Bauarbeiten für die Erschließung des neuen Wohngebiets in Podewall haben heute begonnen. Insgesamt sollen am südlichen Ortsrand 12 Baugrundstücke entstehen…
Afrikanische Schweinepest (ASP) – Allgemeinverfügung des Landrates für das Gebiet der Gemeinde Sponholz
Der Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Brandenburg, nicht einmal mehr 100 km von unserem Landkreis entfernt, sowie die ungeklärte Situation in Westpolen lässt das Risiko der Einschleppung der ASP auch über das Schwarzwild steigen. Um einen Eintrag der Seuche frühzeitig erkennen zu können, werden in den an Polen und einigen an Brandenburg angrenzenden Landesteilen entsprechende Maßnahmen angeordnet. Auch der Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte erlässt mit Wirkung zum 01.11.2020 eine Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Afrikanische Schweinepest.
Die ASP ist eine hoch ansteckende, anzeigepflichtige Viruserkrankung mit seuchenhaften Verlauf und hoher Sterblichkeit, die Haus- und Wildschweine befällt. Für Menschen und andere Haustiere ist die Schweinepest ungefährlich.
Anwendung von Pflanzenschutzmittel auf Nichtkulturland
Gemäß § 12 Abs. 2 Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) dürfen Pflanzenschutzmittel nicht auf befestigten Freilandflächen und nicht auf sonstigen Freilandflächen, die weder landwirtschaftlich noch forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, angewendet werden.
Diese Webseite nutzt Cookies. Einige von ihnen sind technisch notwendig (essenziell), während andere Ihre Webseitenerfahrung verbessern.
Essenziell
Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.