Aktuelles

  • Informationen zum Schutz der Bundestagswahl

    Das Bundesministerium des Innern und für Heimat informiert auf seiner Webseite über Maßnahmen zum Schutz der Bundestagswahl 2025 vor hybriden Bedrohungen einschließlich Desinformationen.

    Anlässlich der bevorstehenden Bundestagswahl wurden hierzu folgende drei Broschüren veröffentlicht:

    FAQ „Schutz der Bundestagswahl vor hybriden Bedrohungen einschließlich Desinformation“

    Kurzfassung „Zusammen gegen Manipulation“

    Handreichung in leichter Sprache „Zusammen gegen Falsch-Informationen“

  • Öffnungszeiten des Briefwahllokals

    Ab sofort können Sie direkt im Briefwahllokal wählen. Neben den gewohnten Sprechzeiten des Amtes stehen Ihnen folgende zusätzliche Öffnungszeiten zur Verfügung:

    Montag und Freitag: 8:00 – 12:00 Uhr

  • Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der ehrenamtlichen Bürgermeisterin/ des ehrenamtlichen Bürgermeisters in der Gemeinde Sponholz am Sonntag, dem 11. Mai 2025

  • Amtliche Haushaltsbefragung: Mikrozensus 2025

    Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

    wir möchten Sie darauf hinweisen, dass das Statistische Amt Mecklenburg-Vorpommern im Januar 2025 mit der Durchführung der amtlichen Haushaltsbefragung Mikrozensus 2025 begonnen hat.

    Der Mikrozensus ist die größte Haushaltsbefragung in Deutschland und wird jährlich durchgeführt, um wichtige Daten zur Bevölkerungsstruktur sowie zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Haushalte zu erheben. In Mecklenburg-Vorpommern werden rund 11.000 Haushalte befragt, die durch ein mathematisch-statistisches Zufallsverfahren ausgewählt wurden…

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  • Informationen zur Wahlbenachrichtigung und der Beantragung von Briefwahlunterlagen

    In den nächsten erhalten alle Wahlberechtigten des Amtsbereichs Neverin Wahlbenachrichtigungen für die am 23.02.2025 stattfindende Bundestagswahl. Sollten Sie bis zum 02.02.2025 noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, informieren Sie bitte unverzüglich die Gemeindewahlbehörde des Amtes Neverin.

    Die Personen, die eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sind im Wählerverzeichnis eingetragen und können am 23.02.2025 von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen.

    Sollten Sie am Wahlsonntag nicht im Wahllokal wählen können, nutzen Sie gern die Möglichkeit der Briefwahl.

    Die Briefwahlunterlagen können Sie formlos zum Beispiel per E-Mail (t.greeck@amtneverin.de) oder per Post bei der Gemeindewahlbehörde bis zum 21.02.2025 (15:00 Uhr) mit Angabe des Familiennamens, der Vornamen, des Geburtsdatums und der Postanschrift beantragen. Die von Ihnen ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen der Gemeindewahlbehörde am Wahltag bis spätestens 18:00 Uhr vorliegen.

    Außerdem besteht die Möglichkeit, die Wahlbriefe inklusive der Stimmzettel persönlich vor Ort in der Gemeindewahlbehörde des Amtes Neverin zu beantragen und direkt im Briefwahl-Lokal auszufüllen. Die Gemeindewahlbehörde erreichen Sie zu unseren gewohnten Öffnungszeiten.

    Wichtig — Versand der Briefwahlunterlagen erst ab 10.02.2025 möglich!

    Der Versand bzw. die persönliche Aushändigung der Briefwahlunterlagen startet, sobald wir die Stimmzettel erhalten haben. Die Stimmzettel erhalten wir voraussichtlich erst am 10.02.2025.

  • Hinweis: Kostenlose Online-Schulungsreihe „Leben mit Demenz“

    Für Angehörige von Menschen mit Demenz stellt der Alltag oft besondere Herausforderungen dar. Wir möchten auf eine kostenlose Online-Schulungsreihe aufmerksam machen, die hilfreiche Informationen, praxisnahe Tipps und Unterstützung im Umgang mit Demenz bietet.

    Weitere Informationen sowie die Anmeldeinformationen finden Sie in diesem Flyer.

  • Information zur Erreichbarkeit des Bürgermeisters der Gemeinde Sponholz

    Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner,

    den amtierenden Bürgermeister der Gemeinde Sponholz erreichen Sie ab sofort nur noch über die nachfolgenden Kontaktdaten:

    Herr Ralf Wuschke

    Mobil: 0171 / 7867 810

    Sponholz, 06.01.2025

    gez. Ralf Wuschke

    amt. Bürgermeister

  • Aktuelle Verkehrsinformationen

    Die Vollsperrung zwischen Ihlenfeld und Neuenkirchen auf der MSE 74 ist bis zum 17.02.2024 aufgehoben. Ab dem 17.02.2025 wird die Ortsdurchfahrt Ihlenfeld jedoch erneut voll gesperrt.

    Auf der MSE 73 ist die Ampelregelung bis zum 20.01.2024 ausgesetzt. Danach werden die Arbeiten am Radweg voraussichtlich wieder aufgenommen.

    Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und bitten um Beachtung der geänderten Verkehrsführung.

  • MVVG | ILSE-Rufbus

    Ab dem 01.05.2024 haben Sie die Möglichkeit, im gesamten Landkreis Mecklenburgische Seenplatte mit dem ILSE-Rufbus der MVVG zwischen den Haltestellen der jeweiligen Ämter zu fahren.

    Zum Imagefilm und weiteren Informationen: https://mvvg-bus.de/mvvg-ilse-rufbus/

  • Wahlhelfende für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 gesucht

    Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat den vorgeschlagenen Zeitplan der Regierungsfraktionen und der Unionsfraktion für eine mögliche Neuwahl des Bundestages gebilligt. Laut einer Mitteilung des Bundespräsidialamtes wird der 23.02.2025 als realistischer Termin für Neuwahlen erachtet.

    Um im Amt Neverin einen reibungslosen Ablauf der Wahl zu gewährleisten, sind alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden des Amtsbereichs Neverin aufgerufen, sich als Mitglied in einem Wahlvorstand aktiv an der Durchführung der Wahl zu beteiligen.

    Ihre Bereitschaftserklärung können Sie gern auf unserem Online-Formular erklären.

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